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06.08.2011: Barrierefreie Stadt Leichlingen Drucken


Herrn Bürgermeister
Ernst Müller
Am Büscherhof 1
42799 Leichlingen


Sehr geehrter Herr Müller,
der Rat unserer Stadt hat 2008 von der UWG geforderte Leitsätze und ein Aktionsprogramm für eine barrierefreie Stadt Leichlingen beschlossen. Darin heißt es u. a., dass

  • alle Lebensräume barrierefrei gestaltet werden
  • die öffentliche Infrastruktur in allen Stadtteilen den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen entsprechend gestaltet wird und ihre Sicherheitsbedürfnisse im öffentlichen Straßen- und Verkehrsraum beachtet werden
  • Bauherren, Architekten und Planer behindertengerecht bauen sollen

Auf diese Leitsätze und das Aktionsprogramm haben Sie kürzlich bei der Besiegelung einer offiziellen Partnerschaft der Stadt Leichlingen mit der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Rhein-Wupper e.V. verwiesen und erklärt, dass Leichlingen im Jahr 2025 barrierefrei sein möchte. Die UWG unterstützt Sie bei der Verwirklichung dieses Zieles, das wir gerne eher erreichen möchten, und anerkennt, dass in den letzten drei Jahren vor allem auf Initiative und Anträge der UWG hin einige bauliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit begonnen wurden (z. B. Rathauseingang, taktile tastbare Wegmarkierungen für Sehbehinderte).

Eine Bilanz drei Jahre nach Beschluss der Leitsätze und des Aktionsprogramms legt jedoch die Schlussfolgerung nahe, dass die Leitsätze und das Aktionsprogramm nicht in allen Abteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen wurden, geschweige denn beachtet wurden und werden. Wir sehen mit Sorge, dass die Leitsätze in den Köpfen vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung offenbar noch nicht verankert sind und befürchten, dass unser gemeinsames Ziel „Leichlingen barrierefrei“ nicht erreichbar ist, wenn schon bei der Planung und Realisierung aktueller Bau- und Renovierungsmaßnahmen im Verantwortungs- und Einflussbereich der Stadtverwaltung Notwendigkeiten für eine behindertengerechte und barrierefreie Stadt nicht erkannt werden oder nicht korrekt ausgeführt werden. Nachfolgend einige Beispiele:

  • Für die Planung der Neu-und Umbaumaßnahmen im Bereich Mensa, Aula, Gymnasium haben dem Architekten die Leitsätze offenbar nicht vorgelegen, so dass kostenträchtig nachgebessert werden musste
  • Der Treppenlift zum Ratssaal entspricht weder den Leitsätzen noch dem Grundsatz der Barrierefreiheit „ohne fremde Hilfe“. Hier ist auf Grund der begrenzten baulich-technischen Möglichkeiten als Kompromiss zumindest eine Rufanlage zum Anfordern „fremder Hilfe“ nötig.
  • Die Treppenstufen zum Ratssaal sind nicht kontrastreich markiert
  • Eine taktile Leitlinie vom Eingang bis zur Treppe zum Ratssaal fehlt
  • Der Aufzug zum Ratssaal ist eine Barriere
  • Der linke „kleine“ Aufzug im Rathaus ist innen nicht wie der rechte „große“ Aufzug mit den der Barrierefreiheit entsprechenden Bedienelementen ausgestattet
  • Die Rufknöpfe an den Aufzugeingängen sind zwar mit Blindenschrift versehen worden, aber nicht in Normhöhe angebracht
  • Im Rathausfoyer fehlt eine taktile Leitlinie vom Eingang (Automatik-Tür) zur Rezeption und zu den Aufzügen
  • Die Elemente der taktilen Leitlinien vor dem Rathauseingang sind falsch ausgewählt und verlegt (irreführend für Vollblinde)
  • Die komplett neu angelegte Treppenanlage vom Rathausvorplatz zum Rathauseingang hat acht Monate nach der Fertigstellung noch keine Kontrastmarkierung der Treppenstufen
  • Die Treppengeländer (Handläufe) an der neuen Treppenanlage entsprechen nicht dem Geist der Leitlinien – sie sind eckig statt rund.
  • Die Übergänge an der Ostseite des alten Stadtparks zum neuen - vorbildlich barrierefrei gestalteten Busbahnhof - sind nicht barrierefrei
  • Die taktilen Leitlinien an den Bushaltestellen Förstchen und Unterschmitte (jeweils Ostseite) sind falsch ausgewählt und falsch verlegt
  • usw.

Auch die kürzlich von Ihnen mit den Worten „Da sind wir schon ein bisschen stolz drauf“ vorgestellten neuen Internetseiten entsprechen nicht den Anforderungen der für die Landesbehörden und Gemeinden in NRW geltenden Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen - BITV NRW).

Damit die Leitlinien und das Aktionsprogramm für ein barrierefreies Leichlingen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung bei ihren Planungen, Entscheidungen und Amtshandlungen in Zukunft konsequent und nachhaltig berücksichtigt werden, ist eine kompetente Schulung zu diesem Thema dringend erforderlich. Wenn das Prinzip der Barrierefreiheit verstanden ist und nicht bösgläubig missachtet wird, wird sich auch ein Eklat wie in der letzten Sitzung des Verkehrs- und Betriebsausschusses vermeiden lassen: In der Diskussion um die unzureichende Bemessung der Behindertenparkplätze auf dem Rathausvorplatz für bestimmte Behindertenfahrzeuge wurde verwaltungsseitig vorgetragen, nicht alle Behinderten kämen schließlich mit einem solchen Auto und für die anderen reichten die vorhandenen Stellflächen. Diese Einstellung wurde von einigen Ausschussmitgliedern empört zurückgewiesen. Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW § 4 ist Barrierefreiheit die Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen. Niemand hat also das Recht, nach eigenen Maßstäben und der Häufigkeit der Inanspruchnahme über die Maße eines Parkplatzes für Behinderte zu entscheiden. Außerdem gehen die vom Rat beschlossenen Leitsätze über die gesetzlichen Forderungen zur Barrierefreiheit hinaus. Wenn die Verwaltung diese Leitsätze missachtet, kommt dies einer Missachtung des Rates und seiner Beschlüsse bezüglich der Barrierefreiheit gleich.

Anträge
Die Fraktion der UWG im Rat der Stadt Leichlingen beantragt:

  1. Überprüfung der oben genannten Mängel nach Maßgabe der Leitsätze, der geltenden Gesetze, Verordnungen und Normen und konsequente, zeitnahe Umsetzung der sich aus der Überprüfung ergebenden baulichen und organisatorischen Maßnahmen
  2. Regelmäßige Schulung aller Mitarbeiter/innen der Verwaltung zur Beachtung und Umsetzung der vom Rat beschlossenen Leitsätze und des Aktionsprogramms für ein barrierefreies Leichlingen, welche in den Zielen und Forderungen über die von der Verwaltung zu beachtenden und in der Regel beachteten gesetzlichen Forderungen hinausgehen
  3. Ausgabe eines Merkblattes an alle Bauwilligen, Architekten, Investoren mit den Leitsätzen und Verweisen auf Gesetze, Normen, Regeln sowie auf Fördermöglichkeiten von EU, Bund, Ländern 
  4. Prüfung von Bauplanungsunterlagen nach Maßgabe der Leitsätze und daraus folgend Beratung und Motivation der Architekten, Bauträger etc. zu barrierefreien Maßnahmen
  5. Einführung und Dotierung einer Haushaltsstelle „Barrierefreies Leichlingen“


Mit freundlichen Grüßen

gez.
Hermann Terjung
Vorsitzender UWG-Fraktion

Heinrich van Well
Vorsitzender der UWG Leichlingen


PS: Die UWG behält sich vor, die Verwaltung in Zukunft jeweils mit formalen Einzelanträgen zu konfrontieren, wenn wir eine mangelhafte Umsetzung der Leitsätze feststellen müssen.